Aberglaube und Brauch aus den Kreisen Bütow und Lauenburg von A. Archut
Erstveröffentlichung in: Blätter für Pommersche Volkskunde, III. Jg. 1894/95 S.185-186


VII. Vermischtes

(W. bedeutet Wusseken im Kreise Bütow, F. ist Königl. Freist im Kreise Lauenburg)

  1. Kommt ein Gast zu dir und setzt sich auf deine Bitte nicht nieder, so kannst du in der nächsten Nacht nicht schlafen. F.
  2. Reichen sich vier Personen oder mehr bei der Begrüßung oder zum Abschied die Hände über Kreuz, so heißt es: dat gifft Verlobung. F.
  3. Trifft jemand seinen Nächsten, wenn er dessen Haus betritt, beim Essen, so spricht er bei dem Gruße: Ik kann gaut treffe, oder: Prost up de Hälft, alles krieg ik doch nich! Der Angeredete erwidert darauf: Låw‘, wenn du weggehst. W.
  4. Rührt eine Frau den Kuchen ein, so darf niemand dabei zusehen, sonst gerät der Kuchen nicht. F.
  5. Ehe die Bäckerin das Brot in den Ofen schiebt, spritzt sie mit dem Waschlappen drei Kreuze gegen das Mundloch; nun ist sie sicher, daß das Brot gut gerät. W. F.
  6. Soll das Brot tüchtig aufgehen, so muß das Stroh, auf welchem das Brot nach dem Gersteln lag, recht schnell und hoch aufgehoben werden. Belgard.
  7. Haben Frauen die gesponnene Wolle gewaschen, so sollen sie dieselbe nicht unter einem Baum zum Trocknen aufhängen, sonst wird die Wolle später sehr von Würmern zerfressen. F.
  8. Auf wessen Ende sich beim Wringen die Wäsche zusammenrollt, der bekommt die Wiege. W.
  9. Wenn man an einen andern Ort zieht, muß man, sobald man dort eingetroffen ist, sofort durch den Schornstein der neuen Wohnung sehen, denn bangt einem nicht. W.
  10. Nach dem Genuß des h. Abendmahls soll man nicht ausspucken, bevor man nicht irgendeine Speise oder wenigstens eine Schluck Wasser zu sich genommen hat. W.
  11. Sieht man im Traume Bienen schwärmen, so bedeutet das Feuergefahr. W.


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